Schwyz, 19. Juli 2012

Reibungslose Einführung des neuen Motorfahrzeuggesetzes

46.3 Mio. Franken Steuerertrag für Bau und Unterhalt der Strassen

 

(BD/i) Seit dem 1. Januar 2012 ist das neue Gesetz über die Motorfahrzeugabgaben in Kraft. Das für den Vollzug verantwortliche Verkehrsamt hat den Systemwechsel problemlos bewältigt. Beinahe 110'000 Steuerrechnungen mit einem Gesamtbetrag von 43.5 Mio. Franken wurden Anfang Jahr verschickt. Das neue Gesetz belastet stark motorisierte Fahrzeuge tendenziell stärker, entlastet dafür leichte und leistungsschwache Fahrzeuge.

Das neue Gesetz über die Motorfahrzeugabgaben ist in der Volksabstimmung vom 27. November 2011 deutlich angenommen worden und ist seit dem 1. Januar 2012 in Kraft. Für den Vollzug ist das Verkehrsamt zuständig. Nach einem halben Jahr kann festgehalten werden, dass der Systemwechsel problemlos verlaufen ist und dass sich die neuen Bestimmungen einfach und effizient vollziehen lassen.

Frühe und sorgfältige Vorbereitung
Bereits nachdem der Kantonsrat im April 2011 das Gesetz mit 91:0 Stimmen an die Urne überwiesen hatte, wurden beim Verkehrsamt die Vorbereitungen für den Systemwechsel eingeleitet. Die Berechnung der Steuern wurde programmiert und mit allen möglichen Geschäftsfällen getestet. Die Formulare für die Jahres- und Halbjahresrechnungen wurden mit den nötigen Hinweisen auf das neue Gesetz entworfen, damit bei Annahme des Gesetzes der Druckauftrag sofort erteilt werden konnte. Die Mitarbeitenden wurden mit den neuen Bestimmungen vertraut gemacht, damit sie Kundenanfragen kompetent beantworten konnten. Auf der Website des Verkehrsamtes wurde ein Steuerrechner installiert.

Fast 110'000 Rechnungen verschickt
Ende 2011 waren alle Vorbereitungen abgeschlossen, sodass die Berechnung der neuen Steuern und der Druck der Rechnungen zeitgerecht und ohne Hast erfolgen konnten. Mit insgesamt 109’728 Steuerrechnungen, die in 150 Postkisten am 5. Januar 2012 der Post übergeben wurden, stellte das Verkehrsamt 43.48 Mio. Franken an Motorfahrzeugsteuern in Rechnung. Gegenüber dem Vorjahr waren dies 2627 Rechnungen und 1.81 Mio. Franken mehr. Mit den Neueinlösungen im laufenden Jahr sowie den anfangs Juli versandten 5438 Halbjahressteuerrechnungen kann ein zusätzlicher Ertrag von 2.8 Mio. Franken erwartet werden, sodass der Strassenrechnung in diesem Jahr insgesamt 46.3 Mio. Franken zufliessen werden.

Auf Fragen vorbereitet
Während rund zehn Tagen nach dem Versand der Rechnungen standen zwei Mitarbeitende dauerhaft im Einsatz, um telefonische Anfragen zu beantworten. Die meisten Fahrzeughalter wollten wissen, warum die Steuerrechnung anders als im Vorjahr ausgefallen ist. Mit dem Hinweis auf die Annahme des Gesetzes im November 2011 konnten fast alle Fragen zufriedenstellend beantwortet werden.

128 Kontrollschilder eingezogen
Rund 90 % aller Rechnungen wurden innert 30 Tagen bezahlt. Anfangs Februar waren bereits 27 Mio. Franken auf dem Konto. Mitte Februar haben 8825 Kunden eine zweite Rechnung erhalten und 14 Tage später mussten 2421 gesetzliche Mahnungen mit je einer Mahngebühr von 20 Franken versandt werden. Wer bis zum 24. März die Steuern nicht bezahlt hatte, erhielt eine Schilderentzugsverfügung. Die Verfügungskosten betragen 80 Franken, und der Einzug durch die Polizei kostet zusätzlich 120 Franken. Schliesslich mussten 128 Kontrollschilder durch die Polizei eingezogen werden. Die Wiedererteilung oder Erteilung eines anderen Schildes ist erst nach vollständiger Begleichung des Ausstandes möglich.

Steuerertrag für Bau und Unterhalt der Strassen
Der Nettoertrag aus den Steuern und Gebühren für Motorfahrzeuge und Fahrzeugführer wird zweckgebunden für den Bau und den Unterhalt der Strassen verwendet. Seit Jahren wird der Aufwand des Verkehrsamtes über die Gebühren voll gedeckt, sodass der Steuerertrag vollständig der Strassenrechnung zugewiesen werden konnte.

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